Privatpersonen und Firmen die sich als besondere Wohltäter zeigen möchten, haben die Möglichkeit eine Patenschaft zu übernehmen.
Sie ermöglichen damit einem jungen Menschen den Besuch eines Internats, dessen Eltern nicht alleine die Internatskosten übernehmen können. Sie helfen damit Kindern aus schwierigen Verhältnissen, aber auch Halbwaisen und Waisen.
Ihre Patenschaftsspende ist steuerlich abzugsfähig im Rahmen des § 10b EStG, da unser Verein gemeinnützige Zwecke für Erziehung und Berufsbildung fördert, gemäß § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO.
Die Patenschaft kann ab einer Spende von 500 € übernommen werden.
Der Verein freut sich und unterstützt Sie auch, wenn Sie Gutes tun und darüber sprechen wollen, in dem Sie z.B. in Ihren Weihnachtskarten auf Ihre Patenschaft hinweisen.
Offizielle Paten sind:
- Dr. Georg Greitemann
- Kanzlei Bergrath
- Hanna Lange